AEVO Ausbilder-Eignungsverordnung

Die Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor zur Stärkung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Die Ausbilder in den Unternehmen haben einen wesentlichen Anteil an der Unternehmensentwicklung. Die Ausbildung der Mitarbeiter und deren langfristige Bindung an das Unternehmen sind erfolgsentscheidend für die betriebswirtschaftliche Entwicklung. Dies erfordert sowohl berufs- als auch arbeitspädagogische Kenntnisse.
Stellen Sie sich dieser Herausforderung mit der Ausbildereignungsprüfung nach AEVO, denn diese sind ein wichtiger Qualifikationsnachweis für die vielfältigen pädagogischen Tätigkeiten in Lehrzusammenhängen.
Seit August 2009 besteht wieder die Pflicht zur Zulassung der Ausbilder, durch die Kammerprüfung gemäß AEVO, in Ausbildungsbetrieben.

Inhalte:

  • Ausbildung durchführen
  • Methoden anwenden
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen
  • Bewerber zur Ausbildung suchen und bei der Einstellung mitwirken
  • Ausbildung beenden
  • Vorbereitung auf die IHK-Prüfung (inkl. Prüfungsgebühren)

Dauer:

Die Lehrgangsdauer ist Ihren Bedürfnissen angepasst.
Der Abschluss wird zudem auch als Teil der Meisterprüfung durch die IHK anerkannt.
Informieren Sie sich über Fördermöglichkeiten….