Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Die „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ wird bei der A.S.D. in 16 Monaten ausgebildet, um in Einsatzgebieten wie Standort- und Objektschutz, Veranstaltungsschutz und Ordnungsdienst, Schutz und Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr, Alarm- und Interventionsdienst, Revierdienst, Einsatzzentrale oder Tor- und Empfangsdienst zu arbeiten.

Sie werden für die fachgerechte Umsetzung von Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr qualifiziert und unterstützen den Schutz von Personen, Sachwerten und immateriellen Werten.

Sie lernen die Rechtsgrundlagen für ihr Handeln und Eingreifen kennen und können sich situations- und personenbezogen entsprechend Verhalten. Servicekräfte überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften sowie die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen. Ebenso wirken Sie bei der Ermittlung und Aufklärung von sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit.
Erfolgreiche Absolventen dieser Weiterbildung können die weitere Ausbildung zur „Fachkraft für Schutz- und Sicherheit“ aufgrund ihrer Gemeinsamkeiten „ohne Verlust“ fortführen. Sowohl eine zeitliche Anrechnung als auch eine Anrechnung von Prüfungsleistungen ist gegeben.

Den Ausbildungsgang zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, bietet die A.S.D. Aus- und Weiterbildung auch in der Variante der anschlussfähigen Teilqualifizierung an.

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Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist eine Fortbildung in der Sicherheitsbranche in Deutschland. Die A.S.D. bildet die GSSK in 210 Unterrichtsstunden aus.
Sie arbeiten im Bereich des Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdienstes und sorgen für Sicherheit.
Sie arbeiten insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten sowie in Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten. Zu den Aufgaben gehören das Abwenden von Schäden und Gefahren, das Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung, das Bedienen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik, kundenorientiertes Handeln und kommunizieren, sowie die Beurteilung der eigenen rechtlichen Stellung unter Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und
    ein Mindestalter von 24 Jahren und
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.


Prüfungsinhalte:

  • Teil A: Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln
  • Teil B: Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
  • Teil C: Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln

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Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Die Fachkraft für Schutz- und Sicherheit ist seit September 2002 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und wird bei der A.S.D. im Rahmen einer 24-monatigen Weiterbildung angeboten.

Tipp!
Informieren Sie sich bei uns, über eine Möglichkeiten zur Verkürzung der Ausbildungsdauer. Dies ist zum Beispiel durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten möglich. Bei Vorlage der IHK Prüfungsvoraussetzung, können wir Ihren Ausbildungszeitraum im Rahmen der Externenprüfung individuell anpassen.

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten in privaten Sicherheitsdiensten oder im öffentlichen Dienst. Dort übernehmen sie Aufgaben, wie Personen-, Werk-, oder Objektschutz. Darüber hinaus können sie in Notruf- und Serviceleitstellen arbeiten und im Revier- und Streifendienst eingesetzt werden. Sie werden häufig in Führungspositionen eingesetzt und übernehmen die Koordination und Einsatzplanung von Sicherheitskräften.
Sie planen und führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch, beurteilen Gefährdungspotentiale und leiten Sicherheitsmaßnahmen ein. Sie kennen Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen. Sie kontrollieren Schutz- und Sicherheitstechnik und leiten bei Mängeln entsprechende Maßnahmen ein. Fachkräfte für Schutz und Sicherheit überprüfen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, z. B. Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltschutz und Einhaltung des BDSG sowie der DSGVO. Sie kennen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und setzen diese um.

Ausbildungsschwerpunkte
Schwerpunkte der Ausbildung sind, Schutz und Sicherheit, Sicherheitskonzepte, Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel, Maßnahmen der Ersten Hilfe, Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation, Präventive Gefahrenabwehr, Recht, Rechtsgrundlagen, Öffentliches Recht (StGB, GG, StPO, ZPO), Privates Recht (BGB, HGB, SGB), Brandschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzgesetz, Betriebswirtschaft, Leitungen von Sicherheitsdiensten und Geschäftsprozesse, Erstellung von Kalkulation der Sicherheitsdienstleistungen, betriebliche Kosten- und Leistungsrechnung, Qualitätsmanagement, Zusammenarbeit im Betrieb, Kommunikation und situationsgerechtes Verhalten und Handeln, Planung und Umsetzung von präventiven Sicherungsmaßnahmen

Perspektiven für Sie:

  • Betriebsleitung
  • Bereichsleitung
  • Einsatzleitung
  • Objektleitung
  • Schichtleitung

Diesen Ausbildungsgang Fachkraft für Schutz und Sicherheit, bietet die A.S.D. Aus- und Weiterbildung auch in der Variante der anschlussfähigen Teilqualifizierung an.

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