Meister für Schutz und Sicherheit

Der Meister für Schutz und Sicherheit ist im Dienstleistungsunternehmen der privaten Sicherheit angestellt, führt selbst ein Sicherheitsunternehmen oder ist bei großen Unternehmen mit ausgeprägter Sicherheitspolitik (z. B. als Werkschutzleiter) tätig.
Es besteht keine Pflicht zu einem Vorbereitungslehrgang, jedoch wird dieser aufgrund des Stoffumfanges empfohlen. Die A.S.D., als zertifizierte Meisterschule, folgt der IHK-Stundenempfehlung von 830 Unterrichtsstunden.
Der Kurs kann sowohl in Vollzeit (sechs Monate) oder Teilzeit (12–24 Monate) durchgeführt werden. Weitere berufsbegleitende Unterrichtsformen können bei uns erfragt werden.

Tipp!
Informieren Sie sich bei uns, über Möglichkeiten der Verkürzung der Ausbildungsdauer, zum Beispiel durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten. Bei Vorlage der IHK Prüfungsvoraussetzung, können wir Ihren Ausbildungszeitraum im Rahmen der Externenprüfung individuell anpassen.

Generell sind Meister für Schutz und Sicherheit zuständig für Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen, die diese planen und entwickeln. Im Rahmen von Projekten werden Sicherheitsanalysen und Konzepte, Vorschläge für die betriebliche Sicherheitspolitik oder die Planung und Entwicklung von technischen und baulichen Sicherheitsmaßnahmen erstellt oder bestehende überprüft und fortgeschrieben. Hohe Verantwortung steht dem Meister hierbei auch in der Kosten- und Leistungsrechnung zu, hier werden eigenständig Budgets verwaltet und Kosten veranschlagt, die für den Betrieb von Sicherheitseinrichtungen oder für Sicherheitspersonal anfallen.
Meister für Schutz und Sicherheit bilden auch Auszubildende in den Ausbildungsberufen „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ und „Servicekraft Schutz und Sicherheit“ aus. Zudem können Meister für Schutz und Sicherheit die Aufgabe übernehmen, eigenständig Weiterbildungsmaßnahmen und Schulungen zu erarbeiten. Im Bereich der betrieblichen Sicherheit bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten der Spezialisierung an. Diese können betrieblicher Brandschutz (so auch weitere Fortbildung zum Brandschutzbeauftragten), der innerbetriebliche Ermittlungsdienst oder das Verwalten von Zutrittskontrollsystemen sein.

Zulassungsvoraussetzungen:

Für den ersten Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
    oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
    oder Bestehen der Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der Sicherheitsbranche
    oder mindestens 5 Jahre Berufspraxis in der Sicherheitsbranche und erfolgreich abgelegte Prüfung zur geprüften Werkschutzfachkraft IHK (bis 200

Für den zweiten Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“

  • eine erfolgreich abgelegte Prüfung in den „Grundlegenden Qualifikation“ (nicht älter als fünf Jahre)
  • zusätzlich zur Mindestvoraussetzung der grundlegenden Qualifikation ein weiteres Jahr Berufspraxis
  • bestandene Ausbildereignungsprüfung (AEVO)

Sprechen Sie mit uns, gern prüfen wir für Sie ob Ihr Persönlichkeitsprofil den Prüfungszulassungsvoraussetzungen entspricht oder ob und welche zielgerichteten Anpassungen erforderlich sind.

Lassen Sie sich beraten

Ihr A.S.D. Team

Meister für Schutz und Sicherheit