Arbeits­vertrag

Mündlicher Arbeits­vertrag: Dürfen Arbeit­nehmer auch ohne Arbeits­vertrag arbeiten?

Arbeiten ohne schriftlichen Arbeits­vertrag ist rechtlich kein Problem

Das Probe­arbeiten hat gut geklappt, das Vorstellungs­gespräch lief zu aller Zufriedenheit, der Chef und sein künftiger Angestellter besiegeln das Arbeits­verhältnis mit einem Handschlag – das kommt besonders in kleinen Unternehmen durchaus mal vor. Der Arbeits­vertrag ist da vermeintlich nur unnötig verschwendetes Papier. Doch dürfen Arbeit­nehmer überhaupt ohne Arbeits­vertrag arbeiten? Welche Regelungen gibt es im Gesetz dazu?

Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist wirksam

„Grund­sätzlich kann ein Arbeits­verhältnis auch mündlich vereinbart werden“, sagt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeits­recht in Leipzig und Mitglied im Ausschuss Arbeits­recht des Deutschen Anwalt­vereins. Verzichten Arbeit­nehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf einen Arbeits­vertrag, hat das vorerst keine rechtlichen Folgen.

Bedingungen des Arbeitsverhältnisses müssen schriftlich festgehalten werden

„Der Arbeitgeber ist aber gesetzlich dazu verpflichtet, die Bedingungen des Arbeits­verhältnisses schriftlich fest­zuhalten. Und zwar spätestens einen Monat, nachdem man einen neuen Job angetreten hat“, sagt Rechtsanwalt Roland Gross.

Verpflichtung ergibt sich aus Nachweisgesetz

Diese Schutz­regelung für den Arbeit­nehmer ist im Nachweis­gesetz geregelt – sie sieht außerdem vor, dass diese Nieder­schrift vom Arbeitgeber unter­zeichnet und an den Arbeit­nehmer ausgehändigt wird. So können Angestellte belegen, welche Ver­einbarungen sie und ihr Arbeitgeber getroffen haben – etwa ob der Angestellte Vollzeit beschäftigt ist oder wie viele Urlaubstage ihm zustehen.

Mündliche Vereinbarungen sind risikobehaftet

Wer als Arbeit­nehmer nur einen mündlich vereinbarten Arbeits­vertrag hat, geht also ein Risiko ein. Forderungen muss er im Streitfall anderweitig nachweisen – das kann unter Umständen schwierig sein. „Gerade zu Beginn des Arbeits­verhältnisses – in den ersten sechs Monaten – sind Arbeit­nehmer hier nicht vor einer Kündigung geschützt“, sagt Rechtsanwalt Roland Gross.